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AGBs Campingplatz Pappenehim

 

  1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reservierungen, Aufenthalte und sonstigen Dienstleistungen, die vom Betreiber des Campingplatzes angeboten werden.
1.2 Mit der Buchung eines Stellplatzes, einer Unterkunft, eines Zeltplatzes oder anderer Dienstleistungen erkennt der Gast diese AGB an.
1.3 Die Platzordnung ist Bestandteil dieser AGB und wird bei Anreise ausgehändigt oder ist vorab online einsehbar.

  1. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Gast kommt durch die schriftliche, elektronische oder mündliche Bestätigung der Buchung zustande.
2.2 Bei Online-Buchungen gilt der Vertrag als geschlossen, sobald der Betreiber eine Buchungsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse des Gastes versendet hat.
2.3 Der Betreiber behält sich das Recht vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die gültigen Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die auf der Webseite des Betreibers oder im Büro des Campingplatzes einsehbar ist.
3.2 Zusätzliche Kosten, wie z. B. Stromanschluss, Kurtaxe, Haustiergebühren oder Sonderleistungen, werden separat berechnet.
3.3 Zahlungen sind wie folgt zu leisten:

  • Eine Anzahlung von 30 % ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung fällig.
  • Der Restbetrag ist spätestens bei Anreise per EC-Karte oder Bar zu bezahlen.

    3.4 Bei Zahlungsverzug behält sich der Betreiber das Recht vor, die Reservierung zu stornieren.

  1. Stornierungen und Rücktritt des Gastes

4.1 Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Betreiber.
4.2 Die Stornierungsgebühren betragen:

  • Bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • 29 bis 15 Tage vor Anreise: 50 % des Buchungspreises
  • Weniger als 15 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise: 80 % des Buchungspreises

4.3 Im Falle einer vorzeitigen Abreise erfolgt keine Rückerstattung des Restbetrags.
4.4 Sollte der Stellplatz nach einer Stornierung weitervermietet werden können, behält sich der Betreiber das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von  25 € einzubehalten.

  1. Anreise und Abreise

5.1 Der Check-in ist am Anreisetag von 10.00 – 12.00 Uhr und von 15.00 – 18.00 Uhr möglich. Bei einer späteren Anreise ist der Betreiber rechtzeitig zu informieren.
5.2 Der Check-out sollte am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen.
5.3 Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur nach Absprache und Verfügbarkeit möglich.

  1. Nutzung des Campingplatzes

6.1 Der Gast erhält mit der Buchung ein Nutzungsrecht für den zugewiesenen Stell-, Zeltplatz oder die Unterkunft. Der Gast hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Der Stellplatz darf ausschließlich von der angegebenen Anzahl an Personen, Fahrzeugen und Haustieren genutzt werden.
6.3 Pro Parzelle darf aus Brandschutzgründen nur 1 motorisiertes Kraftfahrzeug abgestellt werden
6.4 Das Aufstellen zusätzlicher Zelte, Vorzelte oder anderer Strukturen ist nur mit Genehmigung des Betreibers erlaubt.
6.5 Ruhezeiten sind von 22:00 bis 7:00 Uhr einzuhalten. Während dieser Zeit sind laute Geräusche und motorisierte Fahrzeuge untersagt.
6.6 Die Betreiber und Angestellten des Campingplatzes Pappenheim sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, Personen den Zutritt zu verweigern und/oder Personen des Geländes zu verweisen. Schon gezahlte Platzentgelte werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Die Ausübung eines Gewerbes auf dem Platz bedarf der Genehmigung durch den Betreiber.

  1. Hunde und Haustiere

7.1 Hunde und andere Haustiere sind auf dem Campingplatz erlaubt, sofern sie vorher angemeldet wurden.
7.2 Hunde sind stehts an der kurzen Leine zu führen (an Schleppleinen und Flexileinen sind Hunde auf max. 3 Meter Bewegungsradius zu führen) und müssen sich immer im direkten Zugriffsbereich des Hundeführers befinden
7.3 Bei verhaltensauffälligen oder aggressiven Hunden behält sich der Betreiber vor, eine Maulkorbpflicht auf dem gesamten Gelände, oder ein Platzverweis, auszusprechen

  1. Haftung

8.1 Der Betreiber haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2 Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, Fahrzeugen oder Wertgegenständen des Gastes.
8.3 Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, oder Schäden, die durch das Schwimmen in der Altmühl entstanden sind. Vom baden in dem Gewässer wird ausdrücklich abgeraten, jegliche Nutzung des Gewässers geschieht auf eigene Gefahr!
8.4 Der Gast haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Begleitpersonen, seine Fahrzeuge oder seine Tiere verursacht werden.

  1. Platzordnung

9.1 Die Platzordnung ist Bestandteil der AGB. Sie enthält Vorschriften zur Sicherheit, zum Verhalten auf dem Campingplatz und zur Nutzung der Einrichtungen.
9.2 Ein Verstoß gegen die Platzordnung kann zu einem Platzverweis ohne Rückerstattung führen.
9.3 Der Betreiber hat das Recht, bei schweren Verstößen oder Störungen des Betriebs den Vertrag fristlos zu kündigen.

  1. Höhere Gewalt

10.1 Bei Naturkatastrophen, Unwetter, Pandemien oder anderen Fällen höherer Gewalt behält sich der Betreiber das Recht vor, den Vertrag kurzfristig zu kündigen.
10.2 In solchen Fällen wird der gezahlte Betrag für nicht genutzte Tage erstattet, eine darüberhinausgehende Haftung wird ausgeschlossen.

  1. Datenschutz

11.1 Die personenbezogenen Daten des Gastes werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.
11.2 Der Gast erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.

  1. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist

13.Naturschutz

13.1 Der Campingplatz Pappenheim ist Bestandteil des Naturpark Altmühltal. Landschafts- und Naturschutz sind stets einzuhalten. Kein Benutzer und Besucher hat das Recht, eigenmächtig, Bäume und Sträucher oder Teile von diesen zu entfernen durch Verschnitt zu schädigen oder zu verunstalten.

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