Platzordnung Campingplatz Pappenheim
1. Allgemeines Verhalten
Alle Gäste sind verpflichtet, sich rücksichts- & respektvoll gegenüber anderen Gästen zu verhalten und den allgemeinen Ruhe- und Erholungsbereich zu respektieren.
Lärm, insbesondere in den Nachtstunden (22:00 bis 07:00 Uhr), ist auf ein Minimum zu beschränken.
Hunde sind erlaubt, müssen jedoch stets an der Leine geführt werden und dürfen andere Gäste nicht belästigen. Hundehalter sind für die Reinigung der Hinterlassenschaften verantwortlich.
2. Anmeldung und Abreise
Jeder Gast muss sich bei der Ankunft im Empfangsgebäude anmelden und erhält einen Stellplatz zugewiesen.
Die Abreise sollte bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen, es sei denn, eine andere Vereinbarung wurde getroffen.
Die Anreisezeiten sind von 10.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 18.00 Uhr, frühere anreisen sind nach Rücksprache evtl. möglich
Die Zelt- und Stellplatzgebühren sind am Anreisetag in voller Höhe zu entrichten.
Die Abrechnung des Strompreises errechnet sich aus dem Verbrauch und wird am Abreisetag mit 0,90 € pro Kilowattstunde berechnet.
3. Stellplatz
Stellplätze dürfen nur für den angegebenen Zeitraum genutzt werden. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist rechtzeitig an der Rezeption zu melden.
Auf jedem Stellplatz ist nur ein motorisiertes Fahrzeug und ggf. ein Zelt, Wohnwagen erlaubt. Zusatzzelte oder -aufbauten sind nur nach Absprache gestattet.
Das Abstellen von Fahrzeugen oder Anhängern auf den Wegen oder außerhalb des zugewiesenen Stellplatzes ist nicht gestattet.
4. Ruhezeiten
Die allgemeinen Ruhezeiten sind von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr. In dieser Zeit sind laute Geräusche, Musik und das Betreiben von Generatoren oder ähnlichen Geräten untersagt.
Die Mittagsruhe wird von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr eingehalten, wobei in dieser Zeit ebenfalls auf Lärm geachtet werden sollte.
5. Hygiene und Müllentsorgung
Auf dem gesamten Campingplatz ist Müll zu trennen. Abfallbehälter sind an den dafür vorgesehenen Stellen im Eingangsbereich zu finden.
Die sanitären Anlagen sind sauber zu hinterlassen. Bei besonderen Verschmutzungen ist dies dem Personal umgehend mitzuteilen.
Abwasser und Chemikalien dürfen nur an den dafür vorgesehenen Entsorgungsstationen abgelassen werden.
Die Stell- sowie Zeltplätze und sämtliche Einrichtungen des Campingplatzes Pappenheim sind stets sauber zu hinterlassen.
Nutzung der sanitären Anlagen
Die sanitären Anlagen, Duschen und Toiletten sind während dem 01.04 – 31.10 für Camping und Zeltgäste zugänglich.
Das Waschen von Geschirr und das Reinigen von Kleidung darf nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erfolgen.
Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen die sanitären Anlagen nutzen.
Das Haare färben in den Sanitärräumen ist untersagt.
7. Feuer und Grillen
Das Entzünden von offenen Feuern ist nur an den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Offene, oder das neuanlegen von Feuerstellen ist strikt untersagt.
Das Grillen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet. Es sind ausschließlich Grillgeräte zu verwenden, die keine Gefahr für die Umwelt oder andere Gäste darstellen.
Das Grillen auf Holzkohlegrills, auf den Stellplätzen, ist nur dann gestattet, wenn nach dem Grillen gewährleistet ist, dass keine Gefahr von Funkenflug besteht. (z.B. Grill mit Deckel, zusammenklappbarer Grill oder ablöschen der Kohle)
8. Sicherheit und Hunde
Die Nutzung von elektrischen Geräten, die nicht den deutschen Sicherheitsvorschriften entsprechen, ist nicht gestattet.
Offene, ungesicherte Stromquellen, Gasflaschen oder andere gefährliche Materialien sind vom Platz zu entfernen.
Hunde sind stets an der kurzen Leine zu führen (an Schleppleinen und Flexileinen sind Hunde auf max. 3 Meter Bewegungsradius zu führen) und müssen sich immer im direkten Zugriffsbereich des Hundeführers befinden.
Bei verhaltensauffälligen oder aggressiven Hunden behält sich der Betreiber vor, eine Maulkorbpflicht auf dem gesamten Gelände auszusprechen.
Bei besonderen Notfällen oder Unfällen ist umgehend das Personal oder die Notrufnummer zu kontaktieren.
Camping Team : 017645850611
Polizei: 110
Rettung/Notarzt/Feuerwehr: 112
9. Fahrzeuge
Auf dem Campingplatz sind nur zugelassene und versicherte Fahrzeuge gestattet.
Das Fahren innerhalb des Geländes darf nur mit Schrittgeschwindigkeit erfolgen, um die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten.
Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Wegen und Stellplätzen abgestellt werden.
Auf Fußgänger, spielende Kinder usw. ist jederzeit besonders zu achten.
Bei allen weiteren Regeln gilt die StVO.
10. Verhalten bei Störungen
Im Falle von Beschwerden oder Störungen ist das Platzpersonal umgehend zu informieren. Es wird sich bemüht, das Problem schnellstmöglich zu lösen.
Störungen des Platzfriedens und Nichtbeachtung der Platzregeln können zum Verlassen des Campingplatzes führen.
11.Naturschutz
Der Campingplatz Pappenheim ist Bestandteil des Naturpark Altmühltal. Landschafts- und Naturschutz sind stets einzuhalten. Kein Benutzer und Besucher hat das Recht, eigenmächtig, Bäume und Sträucher oder Teile von diesen zu entfernen durch Verschnitt zu schädigen oder zu verunstalten.
Für Angler gelten die Bestimmungen des Fischereivereins Treuchtlingen sowie das bayrische Fischereirecht
12. Haftung
Der Campingplatz übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände. Gäste sind selbst für die Aufbewahrung ihrer persönlichen Dinge verantwortlich.
Für Schäden, die durch Besucher des Campingplatzes Pappenheim verursacht werden, haftet der jeweilige Gast in voller Höhe.
Ihr Campingplatz Pappenheim Team